Die SELK ist eine bischöflich-synodale Kirche Ihre Wurzeln hat die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Anfang bis Mitte des 19. Jahrhunderts. Unterschiedliche staatsunabhängige evangelisch-lutherische Kirchenkörper sind entstanden, die sich mit ihrem je eigenen Profil mit Gründung der heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche 1972 (1991 durch Beitritt der Evangelisch-Lutherischen (altlutherischen) Kirche der DDR) eingebracht haben. Das wird in den heutigen Kirchenordnungen und den theologischen Akzentuierungen im innerkirchlichen Gespräch deutlich. Geleitet wird die SELK von der Kirchenleitung mit Sitz in Hannover. Ihr steht der Bischof, zurzeit Bischof Hans-Jörg Voigt D.D., vor. Zur Kirchenleitung gehören vier Pröpste, die in ihren jeweiligen vier Kirchenregionen regionalbischöfliche Aufgaben wahrnehmen, und der Geschäftsführende Kirchenrat, der das Kirchenbüro leitet. Es ist zurzeit Pfarrer Michael Schätzel. Neben diesen ordinierten leitenden Geistlichen sind mit Sitz und Stimme fünf nicht ordinierte Kirchenrätinnen und Kirchenräte in der Kirchenleitung vertreten. Werden die Pröpste von den Kirchenbezirkssynoden ihrer Kirchenregion auf Vorschlag der Pfarrerkonvente der jeweiligen Kirchenregion gewählt, so werden die nicht ordinierten Kirchenräte von der Kirchensynode, dem höchsten Entscheidungsgremium in der SELK, gewählt. Die Kirchensynode setzt sich aus Ordinierten und nichtordinierten Mitgliedern (Männern und Frauen) zusammen. Die Kirchensynode mit ihren Mitgliedern setzt sich für eine Synodalperiode von 4 Jahren zusammen. Die Kirchenregionen bestehen wiederum aus zwei oder drei Kirchenbezirken. Jeder Kirchenbezirk wird von einem Superintendenten gemeinsam mit dem Bezirksbeirat geleitet. Dem Bezirksbeirat gehören in gleicher Anzahl sowohl Ordinierte als auch nicht Ordinierte mit Sitz und Stimme an. Ergänzt werden die Organe auf Bezirksebene durch den Bezirkspfarrkonvent und die Kirchenbezirkssynode. In die Kirchenbezirkssynode entsendet je nach Gemeindemitgliedergröße jede Kirchengemeinde sowohl den Pfarrer als auch mindestens einen Nichtordinierten, bei größeren Kirchengemeinden sind es zwei nicht ordinierte Gemeindevertreter. Das Zusammenwirken von Pfarrern und nicht Ordinierten setzt sich auf der Ebene der Kirchengemeinden fort. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den von der Gemeindeversammlung gewählten Kirchenvorstehern (m/w). Die Gemeindeversammlung ist in der Kirchengemeinde das höchste Gremium und hat alle Entscheidungsbefugnis. Ihr gehören mit Sitz und Stimme alle Kirchengemeindemitglieder an, die getauft und konfirmiert sind. Aktives und passives Wahlrecht variieren je nach Gemeindeordnung. Alle wichtigen Entscheidungen werden dort getroffen, wie z.B. die Berufung eines Pfarrers, Finanzen, usw. Theologische Entscheidungen mit gesamtkirchlicher Bedeutung werden im Allgemeinen Pfarrkonvent – einer Zusammenkunft aller Pfarrer – beraten und beschlossen. Damit sie aber letztlich Gültigkeit erlangen, braucht es die Zustimmung der Kirchensynode, die wiederum auch aus Laienmitgliedern besteht. Zweimal jährlich treffen sich alle Superintendenten und die Kirchenleitung zu einer gemeinsamen Sitzung, um beispielsweise über Ordinationen zu befinden, den Haushaltsplan zu verabschieden und Ordnungen in Kraft zu setzen. Hier sind die nicht ordinierten Kirchenräte mit Sitz und Stimme vertreten. Einzig bei der Entscheidung über Ordinationen haben die nicht ordinierten kein Stimmrecht. Fazit: Ordinierte und Laien leiten in gemeinsamer Verantwortung auf den unterschiedlichen Ebenen die Kirche. Alle Gremien, außer dem Pfarrkonvent, sind sowohl mit Frauen als auch mit Männern besetzt. Ebenso gilt für die SELK, dass rechtsverbindliche Entscheidungen stets gemeinsam zwischen dem ordinierten Amt und den Laien getroffen werden. Theologische Entscheidungen mit gesamtkirchlicher Bedeutung, wie Einführung neuer Agenden, eines neuen Gesangbuches, Feststellung von Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft, usw. braucht stets die Mehrheiten von Allgemeinem Pfarrkonvent und der Kirchensynode als Ausdruck gemeinsamen Willens.
Superintendent des Kirchenbezirkes Berlin - Brandenburg  der  Selbständigen  Ev. - Luth. KircheSup. Roger Zieger  *  Mobil:   0170 / 213 03 76  *  E-Mail: Superintendent-BB@selk.de

Selbständige Evangelisch - Lutherische Kirche

Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg