50 Jahre Ökumenismusdekret - Vertreter der SELK nahmen an Gedenkgottesdiensten in Bistümern teil
Am 21. November 1964 wurde während des 2. Vatikanischen Konzils das Ökumenismusdekret "Unitatis redintegratio" veröffentlicht. Aus diesem Anlass hatten die römisch-katholischen Bistümer in Deutschland Vertreter der Ökumene zu Gedenkgottesdiensten in die Bischofskirchen eingeladen.
Die als "ökumenische Gottesdienste" bezeichneten Wort- und Gebetsgottesdienste folgten einer von der deutschen römisch-katholischen Bischofskonferenz entworfenen Liturgie.
Das Ökumenismusdekret des 2. Vatikanums beschreibt die ökumenischen Positionen der römisch-katholischen Kirche. Obwohl es die traditionellen Positionen römisch-katholischen Selbstverständnisses festigt, "die wahre Kirche Jesu Christi zu sein, in der die ganze Fülle der Heilsmittel gegeben ist" (Kardinal Dr. Walter Kasper am 11.11.2004 zum 40. Jahrestag), enthält es auch für die damalige Zeit beeindruckend neue Einsichten. Christen anderer Konfessionen wird das "Christsein" aufgrund ihrer Taufe bescheinigt.
Das Ökumenismusdekret lässt freilich auch keinen Zweifel daran, dass die Ämter der aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen aus römischer Perspektive nicht als vollgültig anerkannt werden und die Eucharistie-/Abendmahlsfeiern - etwa auch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) oder anderer evangelischer Kirchen - "die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben". Diese und andere Positionen haben in der Vergangenheit immer wieder für Verstimmungen auf dem ökuemnischen Parkett gesorgt.
Dennoch ist das Ökumenismusdekret ein verheißungsvoller "Anfang" einer neuen ökumenischen Ausrichtung der römisch-katholischen Kirche.
Es hat unter anderem auch - mit jahrzehntelanger Verzögerung - dazu geführt, dass "Rom" mittlerweile auch innerhalb der aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen und Gemeinschaften deutlich differenziert und nicht mehr pauschal vom "Protestantismus" spricht.
Eine Folge davon ist nicht zuletzt auch der bilaterale Dialog zwischen dem Vatikan und dem Internationalen Lutherischen Rat (ILC), zu dem auch die SELK gehört.
Auf Einladung der römischen Bischöfe nahmen am 21. November auch Vertreter der SELK an den Gedenkgottesdiensten teil, so etwa in Görlitz der Ökumenereferent der SELK, Propst Gert Kelter (Foto), in Speyer Pfarrer Scott Morrison und in Hildesheim Pfarrvikar Gottfried Heyn (Hannover).
Gegenüber selk_news sagte Kelter, er habe die Einladung zu diesem Gottesdienst angenommen, weil er darin einen Ausdruck gegenseitiger geschwisterlicher Wahrnehmung, Wertschätzung und Verbundenheit erkannt habe. Kelter: "Ich habe dem Görlitzer Bischof Ipolt gesagt: ,Die Teilnahme an diesem Gottesdienst fiel mir so leicht, wie es römisch-katholischen Bischöfen leicht fallen wird, am (Beicht-) Gottesdienst der SELK zum Gedenken an den 500. Jahrestag der Reformation im Jahr 2017 teilzunehmen.'"
Der Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg bildet mit den Kirchenbezirken Lausitz und Sachsen-Thürigen den Sprengel Ost der SELK. Leitender Geistlicher mit regionalbischöflichen Aufgaben ist Propst Gert Kelter. In seiner Eigenschaft als Propst gehört er zur Kirchenleitung.
Quelle: SELK-News