Gemeindewechsel
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gliedern sich nicht nach dem Territorialprinzip, wie in der Regel die der Landeskirchen oder der römisch-katholischen Kirche. Vielmehr ist jede Kirchengemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherische Kirche eine Personalgemeinde, das heißt: Nicht durch Zuzug in eine Region, sondern durch Überweisung für Kirchglieder der SELK oder einer ihrer Schwesterkirchen oder Eintritt für Christen anderer Konfessionen wird man Mitglied einer Kirchengemeinde vor Ort.
Ich möchte die Gemeinde wechseln. Was muss ich tun?
Wenn Sie zu einer Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gehören und in eine andere Gemeinde wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr bisher zuständiges evangelisch-lutherisches Pfarramt. Ihr Gemeindepfarrer wird Sie dann überweisen. Die Überweisung erfolgt unbürokratisch und problemlos.
Wie teuer ist die Überweisung?
Eine Überweisung ist kostenlos.
Ich gehöre zu einer anderen Konfession und möchte in eine Gemeinde der SELK wechseln.
Wenn Sie zu einer anderen christlichen Konfession gehören und in eine Kirchengemeinde der SELK wechseln möchten, dann müssen Sie zuvor Ihren Kirchenaustritt erklären.