Verletzung der Religionsfreiheit thematisiert - Pfarrer Martens zu Gast bei USA-Boschafter Martens US Botschafter

Am 4. November 2019 war Pfarrer Dr. Gottfried Martens D.D. von der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde Berlin-Steglitz der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) auf Einladung des Botschafters der USA in der Bundesrepublik Deutschland, Richard Grenell, zu einem Gespräch zur Nachbereitung des Ministerial to Advance Religious Freedom in Washington in der Botschaft der USA in Berlin zu Gast. Martens hatte im Sommer an dem Konferenz teilgenommen. An dem Gespräch in Berlin nahmen neben weiteren Botschaftsvertretern auch der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel, und ein Vertreter des Bundesaußenministeriums teil.

Bei dem Gespräch war es möglich, ausführlich das Thema der Verletzung der Religionsfreiheit konvertierter christlicher Flüchtlinge in Deutschland anzusprechen, wie es die Kirchengemeinden in Berlin und Brandenburg - anders als teilweise Gemeinden in anderen Bundesländern - in ihrer Arbeit unter Geflüchteten immer wieder erleben. Er habe "von der willkürlichen Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen (BAMF) und der Verwaltungsgerichte" berichten können, so Martens auf der Facebook-Seite seiner Gemeinde. Für den US-Botschafter sei diese Problematik "ganz neu" gewesen: "Dass sich staatliche Stellen hier in Deutschland anmaßen, die Tiefe des Glaubens eines Menschen zu vermessen, und darauf Abschiebebescheide basieren lassen, hatte er sich vorher nicht vorstellen können." Martens bat den US-Botschafter, sich dafür einzusetzen, dass solche Verletzung der Religionsfreiheit konvertierter Christen ein Ende finde.

Gerade jüngst habe er eine solche Verletzung wieder erlebt, so Martens, als eine Verwaltungsrichterin in ihrem Urteil erklärt habe, es sei für sie nicht nachvollziehbar, warum der Empfang des Leibes und Blutes Christi für einen christlichen Konvertiten so wichtig sei; den christlichen Glauben habe sie stattdessen als moralisches Wertesystem definiert. Der Staat entscheide darüber, was christlich sei und was nicht. Die Folgen seien jedoch gefährlich, so der Steglitzer Pfarrer: Den konvertierten Christen drohe bei einer Abschiebung in ihr Heimatland nicht weniger als der Tod. Es bleibe zu hoffen, dass auch dieses Gespräch in der US-Botschaft dazu beigetragen habe, das Problem der Verletzung der Religionsfreiheit konvertierter Christen in Deutschland einer breiteren Öffentlichkeit bewusst zu machen und auch auf politischer Ebene zu einem Nachdenken zu führen. (SN/MB)

Diakonie-Beauftragte der SELK: Jahrestagung in Berlin 5735 Diakonietagung Berlin

In Berlin endete am 3. November 2019 die jährliche Herbsttagung der Diakonie-Beauftragten der Kirchenbezirke der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) mit Diakoniedirektorin Barbara Hauschild (Dortmund). Teilnehmener aus neun Kirchenbezirken waren zu Austausch, Kontaktpflege und thematischer Arbeit im Gästehaus Lazarus der Von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Berlin Mitte zusammen gekommen.

Als Referentin konnte Dr. Gudrun Schätzel (Hannover) gewonnen werden. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie brachte Impulse und praktische Übungen zum Thema "Selbstfürsorge: Chancen, Risiken und Nebenwirkungen" mit, die auch über die Themenarbeit hinaus gerne von den Teilnehmenden aufgenommen wurden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Herbsttagung ist der Austausch der Beauftragten untereinander – sowohl als fester Tagesordnungspunkt als auch nebenbei im lockeren Gespräch, was neben sachlichen Informationen viel Ermutigung, Schwung und auch mal Trost für den eigenen Einsatz bringt.
Den Auftakt zu den jährlichen Berichten aus den Kirchenbezirken bildete ein rasantes Speed-Dating, bei dem unter der Vorgabe "ein Thema - zwei Gesprächspartner - 5 Minuten Zeit" wichtige Punkte schlaglichtartig beleuchtet wurden.
Auch in diesem Jahr wurde deutlich: jeder Bericht zeichnet sich durch ganz eigene Schwerpunkte aus, so wie jeder und jede Beauftragte sich nach den jeweiligen Fähigkeiten und Neigungen in die Arbeit einbringt. „Durch die verschiedenen Mitarbeitenden mit ihren ganz unterschiedlichen Gaben wird hier ein großes Spektrum der handfesten Nächstenliebe unter die Leute gebracht“, resümiert Barbara Hauschild.

Die Diakonie-Beauftragten berieten auch über neue Ideen zur Fortbildung und Stärkung ehrenamtlich Tätiger in Diakonie und Gemeinden der SELK. Hier wird es im kommenden Jahr konkrete Angebote geben.

Der Reformationsfest-Gottesdienst in der Evangelisch-Lutherischen Augustana-Gemeinde (SELK) in Berlin-Wedding bildete den Abschluss eines anregenden Wochenendes. Nach Feedback-Runde und Mittagessen machten sich die Teilnehmenden auf die Heimwege nach Berlin, Guben, Hessen, Niedersachsen, Süddeutschland und ins Ruhrgebiet. (SN/MB)

Schutz für Konvertiten vor Abschiebung - SELK-Statements auf Pressekonferenz Pfarrer Dr. Martens a

Am Montag, dem 28. Oktober 2019, fand im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin eine Pressekonferenz statt, bei der eine Erhebung zur Situation von 6.516 konvertierten Geflüchteten in Deutschland vorgestellt wurde. Thema war der Schutz für Konvertiten vor Abschiebung in Länder mit Christenverfolgung. Auf dem Podium war neben anderen Pfarrer Dr. Gottfried Martens D.D. (Foto | Archiv) vertreten, der in der Evangelisch-Lutherischen Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz schwerpunktmäßig unter Geflüchteten arbeitet.

Die repräsentativen Erhebung habe unter anderem ergeben, dass vor dem 1. Juli 2017 67,9 % der geflüchteten Konvertiten einen Schutzstatus erhalten hätten. Seitdem seien es nur noch 36,3 %, berichtet Martens auf der Facebook-Seite seiner Gemeinde: "Dass dahinter wesentlich politische Vorgaben stehen, ist offenkundig." Die Erhebung habe auch gezeigt, dass die Angabe einer Konversion als Asylgrund für die Geflüchteten keinen Vorteil bringe: Schutz für Konvertiten werde fast genauso häufig abgelehnt wie für andere Geflüchtete. Konvertiten ohne Bescheinigung ihres Glaubenswechsels durch eine Kirchengemeinde erhielten häufiger Schutz als Konvertiten mit Bescheinigung. Die negative Haltung der staatlichen Behörden gegenüber den Kirchen und Gemeinden trete offen zu Tage. 242 Konvertiten seien bereits in die Verfolgung abgeschoben worden. Tausende weitere könnten dazukommen. Fast ein Drittel der Entscheidungen der befragten Konvertiten sei noch offen. In mehr als 60 % der Fälle hätten Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Konvertiten Erfolg gehabt. Martens: "Das heißt: In mehr als der Hälfte aller BAMF-Entscheidungen zu konvertierten Geflüchteten haben Gerichte entschieden, dass die BAMF-Entscheidung falsch war. Dies zeigt, wie willkürlich die Entscheidungen im BAMF getroffen werden! Zugleich ist die Diskrepanz zwischen der Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte riesig: Die Wahrscheinlichkeit, dass einer Klage beim Verwaltungsgericht stattgegeben wird, liegt selbst bei Verwaltungsgerichten in räumlicher Nähe zueinander zwischen 10% und 90%. Der wichtigste Faktor für die Anerkennung der Ernsthaftigkeit einer Konversion ist der Wohnort ..."

Bei der Pressekonferenz habe der frühere Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder deutliche Kritik daran geübt, dass staatliche Einrichtungen Urteile über die Ernsthaftigkeit einer Konversion fällen würden. Dazu hätten sie kein Recht. Nicht umsonst sei die Gewissensprüfung für Wehrdienstverweigerer damals abgeschafft worden, weil sie sich als Farce herausgestellt habe. Kauder plädierte dafür, dass die Vorlage einer kirchlichen Bescheinigung für die Erteilung eines Abschiebeverbots bei geflüchteten Konvertiten ausreichen müsse, wenn sie in ein Land abgeschoben werden sollten, in dem offenkundig Christen verfolgt würden.

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Dr. Reinhardt Schink, habe in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, welcher Ressourcen zur Integration sich Deutschland beraube, wenn es die Arbeit der Kirchengemeinden mit Konvertiten nicht würdige, sondern sie de facto bekämpfe und torpediere.

Martens' Gemeinde war auch durch eine weitere Peson vertreten: "Unser Kirchenvorsteher Jakobus, der in unserer Gemeinde auch als Kommunionhelfer tätig ist und auch bereits als Synodaler im Einsatz war, berichtete sehr eindrücklich davon, in was für Ängsten er lebt, dass er trotz seines intensiven kirchlichen Engagements jederzeit aus Deutschland abgeschoben werden kann, weil das BAMF sich nach wie vor weigert, die Ernsthaftigkeit seiner Konversion anzuerkennen. Jakobus wurde vor mehr als 6 Jahren getauft und weiß immer noch nicht, ob er hier in Deutschland bleiben darf."

Martens selbst konnte nach seinem Bericht bei der Pressekonferenz praktische Beispiele zu den von dem Pressesprecher von Open Doors (https://www.opendoors.de), Ado Greve, vorgelegten Zahlen aus seinen täglichen Erfahrungen mit der Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte ins Gespräch bringen und darauf hinweisen, dass BAMF-Entscheider und Verwaltungsgerichte oft etwas völlig anderes unter christlichem Glauben verstünden als die Kirchengemeinden. Dass der Staat vorgebe, was christlicher Glaube in Wirklichkeit sei, und dabei den Kirchen offen widerspreche, sei absurd. Auf diese Weise könne die Ernsthaftigkeit einer Konversion ganz sicher nicht festgestellt werden.

Zugleich habe er besonders auf die verzweifelte Situation derjenigen konvertierten Geflüchteten hingewiesen, so Martens weiter, deren Klage bereits vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden sei. Sein Kirchenvorsteher Jakobus habe an die Medienvertreter appelliert, diesen Umgang des deutschen Staates mit christlichen Konvertiten öffentlich zu thematisieren, damit dieses Unrecht stärker ins allgemeine Bewusstsein gerate. Gemeinsam hätten sich alle Beteiligten der Pressekonferenz hinter die Hauptforderung aus der Erhebung gestellt: "Auf politischer Ebene soll ein bundesweit gültiges Abschiebeverbot für Konvertiten beschlossen werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Konvertiten stammen aus islamischen Ländern, in denen eine Konversion eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten würde, und der zuständige Seelsorger einer anerkannten und ordentlich registrierten Religionsgemeinschaft hat in einer aussagekräftigen Bescheinigung seiner Kirchengemeinde die Ernsthaftigkeit ihrer Konversion und die Identitätsprägung durch den christlichen Glauben bescheinigt. In diesen Fällen soll das BAMF angewiesen werden, ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes festzustellen."

"Es bleibt zu hoffen", so Martens abschließend, "dass die in der Erhebung dargelegten Argumente auch beim Bundesinnenministerium zu einem Nachdenken führen, dass dieser Forderung stattgegeben wird."

Auf Youtube ist ein Ausschnitt von der Pressekonferenz zu sehen.

Die 99-seitige Erhebung kann nachgelesen werden unter: https://www.opendoors.de/hilfe-weltweit/im-fokus/christliche-fluechtlinge-in-deutschland/schutz-fuer-konvertiten-vor-abschiebung-in-laender-mit-christenverfolgung?fbclid=IwAR0EOmJU_GqTVPtj4GcxK8efTIlpjlP7ewrFiS8N8QPtnYjqbA3LOANqgCU (MB/SN)

Zunehmende Zahlen in Berlin-Brandenburg und der Lausitz - SELKSELK-Statistik 2018 weist ansonsten leichten Rückgang aus

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) hat im vergangenen Jahr um 14 Kirchglieder abgenommen. Das geht aus der offiziellen Statistik für das Jahr 2018 vor, die jetzt im Kirchenbüro der SELK in Hannover zur Veröffentlichung freigegeben wurde. Sie wird demnächst allen Pfarrämtern der SELK zugehen.

Mit der geringfügigen Abnahme beläuft sich die neue offizielle Kirchgliederzahl der SELK auf 33.349. In 48 von 110 ausgewiesenen Pfarrbezirken konnten eine Zunahme oder ein Gleichstand festgestellt werden, in 62 eine Abnahme. In vier von zehn Kirchenbezirken nahmen die Zahlen im Berichtsjahr zu: Niedersachsen-Ost, Niedersachsen-Süd, Berlin-Brandenburg und Lausitz. Im Zehnjahreszeitraum konnten sechs der zehn Kirchenbezirke ein- oder mehrmalig Zugänge verzeichnen, davon je sieben Mal Berlin-Brandenburg (Gesamtzuwachs im Zehnjahreszeitrum: 933) und Lausitz (113), wobei die steigenden Zahlen im Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg wesentlich auf die Arbeit unter Geflüchteten in der Dreieinigkeits-Gemeinde Berlin-Steglitz zurückzuführen sind. Die stärksten Verluste hatten im Zehntjahreszeitraum die Kirchenbezirke Rheinland-Westfalen (- 689) und Hessen-Süd (- 556) zu verzeichnen. Die Gesamtkirche hat im Zehnjahreszeitraum um 1.550 Kirchglieder (4,4 %) abgenommen.

300 Übertritte aus anderen Kirchen oder Eintritte zuvor Kirchloser konnten im Berichtszeitraum konstatiert werden, was im Zehnjahreszeitraum einen Höchstwert darstellt.

Bei den Amtshandlungen wurden 463 Taufen (gegenüber dem Vorjahr: - 87), 216 Konfirmationen (- 43), 85 Trauungen (- 4) und 435 Bestattungen (+ 1) gezählt. (SN/MB)

Dorothea Priegel zum 100. Geburtstag - SELK: Feier für Pfarrerstochter in Berlin-Mitte Gemeinde Mitte ab

Ihren 100. Geburtstag konnte jüngst Dorothea Priegel, ältestes Gemeindeglied der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Berlin-Mitte der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), begehen. Die Jubilarin wurde 1919 in Insterburg (Ostpreußen) als jüngste Tochter von Johannes und Frieda Priegel geboren. Johannes Priegel (1877-1960) war Pfarrer in einer der Vorgängerkirchen der SELK, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen - später: Evangelisch-lutherischen (altlutherischen) Kirche -, im Pfarrbezirk Tilsit - Insterburg - Königsberg, ehe er 1921 in die Parochie Bunzlau - Görlitz - Löwenberg wechselte. In Insterburg wurde Dorothea Priegel getauft, in Görlitz konfirmiert.

Die unverheiratete Dorothea Priegel versorgte nach dem Tod ihrer Mutter ihren Vater. Nach der Emeritierung von Johannes Priegel im Jahr 1957 zogen Vater und Tochter nach Woltersdorf bei Berlin und wurden Glieder der altlutherischen Süd-Gemeinde Berlin-Mitte. In der heute zur SELK gehörenden Gemeinde war Dorothea Priegel aktiv im Kirchenchor und im Blockflötenkreis. Über Jahrzehnte betreute sie den Büchertisch der Gemeinde. Jahrelang hat sie von ihrer Arbeitsstelle, dem Buchladen im Krankenhaus in Woltersdorf, Bücher und Karten für den Büchertisch in die Kirche gebracht. Besonders in den Zeiten der DDR hat sie oft seltene Bücher angeboten.

Dorothea Priegel lebte bis 2018 in Woltersdorf, ehe sie nach Berlin umzog. Auch heute noch wird sie von Gemeindegliedern zur Kirche gebracht oder besucht. Kirche, Singen und das Blockflötenspiel sind bis heute wesentliche Bestandteile ihres Lebens.

Die Evangelisch-Lutherische Gemeinde Berlin-Mitte feierte mit der Jubilarin deren 100. Geburtstag mit einer Andacht in der Kirche und danach im Gemeindesaal mit zahlreichen Gemeindegliedern bei viel Gesang. (SN/MB)

SELK


 

 

Superintendentur


 

Superintendent Roger Zieger
Friedrichstraße 6
13585 Berlin
Telefon: 030-33507627
Mobil: 0170-2130376
Mail: superintendent-bb@selk.de